Eine Putzfrau führt einfache Putzarbeiten aus, wie Staubwischen und Staubsaugen, Oberflächen reinigen in der Küche, Badewannen & Duschen entkalken, Aufräumen, Blumen gießen, Betten neu beziehen, Müll entsorgen, usw.
Zu den Hauptaufgaben gehören: Staubsaugen, Abstauben, Boden wischen, Oberflächenreinigung in der Küche und im Bad
Die Unterhaltsreinigung ist ein Überbegriff in der Reinigungsbranche
Dazu gehört auch der regelmässige Putzfrauendienst.
Es beinhaltet die regelmässigen Arbeiten, die wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich ausgeführt werden.
Regelmässige Arbeiten einer Unterhaltsreinigerin in der Unterhaltsreinigung sind Staubsaugen, abstauben, Böden feucht wischen, Nassreinigung von Sanitärbereichen, Abfallentsorgung sowie das Abstauben der Fussleisten. In der Küche reinigt die Unterhaltsreinigerin die Arbeitsflächen, die Spüle sowie alle Gerätefronten
In der Reinigungsbranche wird unterteilt in die Unterhaltsreinigung und in die Spezialreinigung.
Der Beruf des Gebäudereinigers ist anerkannt und bildet Gebäudereiniger aus.
Diese Arbeitsgattung wird in der Spezialreinigung eingesetzt.
Die Spezialreinigung beinhaltet in sich abgeschlossene Arbeiten wie:
Fensterreinigung, Umzugsreinigung, Fassadenreinigung, Grundreinigungen jeder Art.
Die Reinigungsbranche in der Schweiz untersteht dem Gesamtarbeitsvertrag «GAV» von der paritätischen Kommission der Reinigungsbranche.
Dort werden die verschiedenen Klassen der Reinigungsmitarbeiter definiert und der Mindestlohn festgelegt.
Eine Putzfrau kann auch Reinigungskraft, Raumpflegerin, Reinigungshilfe, Putzhilfe, Putzfee, Putzmann oder Gebäudereinigungskraft genannt werden. Es ist eine Person, die gegen Entgelt Reinigungsarbeiten durchführt.
In der Schweiz bekommen die Reinigerinnen in der Unterhaltsreinigung (Putzfrauendienst) einen Mindestlohn von 20.00 CHF.
Dazu kommen noch die Ferienentschädigung 8.33%, Feiertagsentschädigung 1.5% und der 13 Monatslohn von 8.33%.
Ebenfalls müssen Sozialabgaben AHV/IV/ALV/GAV/SUVA/KTG und Pensionskassengeld bezahlt werden.
Multi Clean Service bezahlt generell über dem Mindestlohn, der von der ZKP Reinigung vorgeschrieben wird.
Das kommt darauf an, wie häufig Sie eine Putzfrau benötigen und wie gross Ihr Zuhause ist.
Sie können eine Putzhilfe jede Woche einmal oder mehrmals buchen oder auch nur alle zwei Wochen.
Wenn eine Putzfrau jede zweite Woche für 2.5 Stunden bei Ihnen reinigt, bezahlen Sie einen monatlichen Betrag von 227.85 CHF exkl. MWST.
Bei einer wöchentlichen Reinigung mit 3.0 Stunden kommen Sie auf einen Betrag von 545.60 CHF exkl. MWST.
Es lohnt sich aber auf jeden Fall.
Die Unterhaltsreinigerinnen bei Multi Clean Service sind Profis und verwenden selbstverständlich auch entsprechendes Reinigungsmittel und Reinigungsmaterial.
Die Krankenkasse übernimmt im Krankheitsfall häufig einen grossen Teil der Haushaltshilfe (Putzfrauendienst).
Das kann bei Schwangerschaft sein oder wenn Sie Probleme mit der Schulter haben oder diverse andere Krankheiten, die Sie einschränken.
Besonders bei älteren Personen kommt die Krankenkasse häufig zum Tragen.
Fragen Sie unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Multi Clean Service wird von allen Krankenkassen anerkannt.
Wenn Sie selbstständig sind oder eine eigene Firma besitzen, können Sie die Putzfrau teilweise von der Steuer absetzen.
Wenn Sie selbstständig sind oder eine eigene Firma besitzen, können Sie die Putzfrau teilweise von der Steuer absetzen.
Es sollten nicht zu schwere Lasten getragen oder gehoben werden. 5 kg oder ab und zu 10 kg Gewicht sollten nicht überschritten werden.
Das richtige Heben ist dabei sehr wichtig.
Alle Arbeiten, die mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden sind, sollten vermieden werden oder eine Zweitperson sollte helfen, die Gefahren zu verringern.
Eine Faustregel, die eine Putzfrau für Ihre Arbeit benötigt:
Zwei Zimmer mit Küche und einer Nasszelle muss man von zwei Stunden ausgehen, die Ihre Putzfrau für die Arbeit braucht.
Wenn zusätzlich noch Fenster geputzt werden oder die Wäsche gemacht werden muss, benötigt sie entsprechend mehr Zeit.
Für die wöchentliche Arbeit bei einer 4.5 Zimmer oder 5.5 Zimmer Wohnung braucht eine Putzfrau ca. 3 Stunden.
Natürlich: Wer eine Putzfrau schwarz putzen lässt macht sich auf jeden Fall strafbar und muss mit erheblichen Bussen rechnen.
Die Sozialversicherung kann Sie belangen und es müssen unter Umständen grosse Summen zurückbezahlt werden.
Wenn Sie eine Putzfrau selber einstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Sozialabgaben unbedingt einzubezahlen und sich an das geltende Recht zu halten.,
Ein Reinigungsplan wird häufig von Reinigungsfirmen angewandt. Er dient dazu, dem Reinigungspersonal die genauen Aufgaben zu erläutern, die Häufigkeit (Rhythmus) der Arbeiten, Art der Reinigung, Aufzuwendende Zeit und die richtige Benutzung und Verwendung der Reinigungsmittel und Materialien.
Wenn eine Putzfrau ohne Unterbrechung und Ablenkung ein Bad gründlich reinigt, kommt sie mit einer halben Stunde bis maximal 45 Minuten locker hin. Es kommt auch darauf an, wie das Bad grundsätzlich aussieht. Wenn man die ganze Woche nichts gemacht hat und die Toilette nie reinigt, dann benötigt man vielleicht auch etwas länger.
Eine Bewerbung als Reinigungskraft besteht aus drei Elementen:
Anschreiben, Lebenslauf und alle bisherigen Arbeitszeugnisse
Insgesamt sollten die Bewerbungsunterlagen nicht mehr als 5 Seiten umfassen.
Fragen Zum Putzen
Putzen ist recht anstrengend.
Wer zum Beispiel die Badewanne oder Dusche von Hand schrubbt, verbrennt bis zu 150 Kilokalorien in 30 Minuten.
So werden beim Reinigen sehr viele Kalorien verbrannt.
Ihre Putzfee sollt also Ihren vollen Respekt geniessen, denn sie macht eine anstrengende, aber auch sehr wichtige Aufgabe in Ihrem Zuhause.
Die Schweizer reinigen durchschnittlich 3.5 Stunden in der Woche ihre Wohnung.
Das sind auch durchschnittliche Zahlen, die wir so bestätigen können.
Für eine 4.5 Zimmer Wohnung oder 5.5 Zimmer Wohnung rechnen wir mit ca.
3 Stunden pro Woche für unsere Reinigerinnen.
Bei einem Einfamilienhaus benötigt man entsprechend etwas mehr Zeit oder natürlich entsprechend weniger bei einer 1.5 Zimmer Wohnung oder 2.5 Zimmer Wohnung.
In der Schweiz sind die Reinigungsunternehmen dem GAV der Paritätische Kommission unterstellt. Der Mindestlohn in der Unterhaltsreinigung beträgt 20.00 CHF.
Dazu kommen noch die Ferienentschädigung 8.33%, Feiertagsentschädigung 1.5% und der 13 Monatslohn von 8.33%.
Ebenfalls müssen Sozialabgaben AHV/IV/ALV/GAV/SUVA/KTG bezahlt werden.
Eine Wohnung sollte wöchentlich komplett gesaugt und abgestaubt werden.
Wenn auf dem Boden Flusen, Tierhaare oder Krümel liegen, wird es oft auch einmal zwischendrin partiell gereinigt.
Auch Türen, Wandfliesen, Heizkörper, Lichtschalter, Küchenoberflächen und natürlich die Nasszellen sollten wöchentlich gereinigt werden.
Bei den Duschen ist es sehr wichtig, dass man nach dem Duschen, die Fliesen und Verglasungen mit einem Fenstergummi abzieht und mit einem Microfaserlumpen nachtrocknet.
So können Sie grössere Verkalkungen vermeiden und es ist deutlich weniger aufwändig, die Dusche sauber zu halten.
Das richtige Reinigungsmittel zu verwenden ist elementar.
Häufig gilt der Satz: Weniger ist mehr…
Wöchentlich sollten die Nasszellen und das WC gründlich geputzt werden.
Damit beugen Sie Schimmel und Kalk vor.
Natürlich den Spiegel nicht vergessen. Das sehen Ihre Gäste als erstes.
Die Toilette wird häufig mehrmals pro Woche gereinigt.
Der Boden wird wöchentlich nach dem Staubsaugen feucht gereinigt.
Dafür verwenden Sie am besten einen geeignetes Mob System.
Ebenfalls werden die Küchenoberflächen, Schranktüren aussen sowie die Ablagen gründlich gereinigt.
Die Schranktüren innen reichen ein Mal pro Monat und den kompletten Inhalt reinigen, inkl. Ein- und Ausräumen empfehlen wir einmal pro Jahr.
Beim sogenannten Frühlingsputz.
Auch diesen bietet Multi Clean Service an.
Nicht alle Böden müssen unbedingt wöchentlich feucht gereinigt werden.
Sicher nötig ist es in den Nasszellen, in der Küche und im Eingangsbereich.
Im Wohnzimmer und in den Schlafzimmern reicht normal staubsaugen und einmal im Monat feucht aufnehmen.
Am Schluss entscheidet jeder selbst, wie es ihm am wohlsten ist.
Frauen verbringen durchschnittlich 160 Minuten am Tag mit Putzen, Kochen oder Bügeln.
Männer brauchen gerade einmal 90 Minuten.
Das ergibt zusammen über vier Stunden für den täglichen Haushalt.
Das sind Zahlen, die durch eine unabhängige Forschergruppe ermittelt wurde.
Umso schöner ist es, wenn man die Hausarbeit wenigsten einmal in der Woche an eine professionelle Reinigungsfirma abgeben darf.
Die machen dann wieder einmal alles gründlich sauber, wozu man unter der Woche keine Z
Tägliche Aufgaben im Haushalt sind viele Dinge, die teilweise schnell und mit wenigen Handgriffen erledigt sind:
- Bett machen. …
- Geschirr spülen. …
- Küchenflächen. …
- Toilette putzen. …
- Staubsaugen. …
- Müll rausbringen. …
- Wäsche waschen und aufhängen. …
- Türklinken putzen
Nicht alle Bodenarten müssen wöchentlich feucht aufgenommen werden.
Sicher nötig sind die Nasszellen, die Küche und der Eingangsbereich.
Wenn Sie Haustiere besitzen, dann wird es aber sicher etwas mehr sein.
Diese bringen viel Dreck mit nach Hause und so kann es sein, dass je nach Witterung täglich feucht gewischt werden muss.
Generell von oben nach unten!
Es braucht nicht viel Reinigungsmittel und das sollte vor allem richtig dossiert werden.
Ein Alkoholreiniger, Glasreiniger, WC Reiniger, Sanitärreiniger (Essigreiniger) und Scheuermilch reichen grundsätzlich für die Unterhaltsreinigung.
Einen leichten Fettlöser hilft Ihnen beim Dampfabzug.
Für den Backofen braucht es ebenfalls einen leichten Fettlöser und etwas Stahlwolle.
Damit kriegen Sie den Backofen blitzschnell sauber.
Wöchentlich: Bad gründlich reinigen, Staub wischen und staubsaugen, Boden feucht wischen. Monatlich: Wandfliesen feucht reinigen, Kühlschrank und den Backofen gründlich putzen und desinfizieren, Spiegel reinigen.
Alle sechs Monate: Fenster reinigen und einen Frühlings- oder Herbstputz.
Einmal pro Monat sollte der Kühlschrank gereinigt werden. Spätestens aber, wenn es im Kühlschrank unangenehm riecht. Im Gemüsefach halten sich die meisten Gemüse- und Obstsorten mehrere Tage lang frisch. Aber es können sich auch schnell diverse Bakterien verbreiten oder sogar Pilze.
Zum Reinigen alle Lebensmittel herausnehmen, den Strom abschalten und den Kühlschrank abtauen.
Sie können mit Wasser und Spülmittel alles gründlich auswischen und mit einem stärkeren Alkoholreiniger (Glasreiniger) desinfizieren.
Danach den Kühlschrank wieder einschalten.
Dies dauert ungefähr 30 Minuten, wenn Sie geübt sind.
Ein versiegelter Parkettboden sollte wöchentlich feucht aufgenommen werden. An weniger beanspruchten Orten, wie zum Beispiel im Schlafzimmer, reicht auch alle zwei Wochen oder sogar nur einmal pro Monat.
Es muss nicht unbedingt ein spezielles Reinigungsmittel verwendet werden.
Normaler Alkoholreiniger hinterlässt keine Spuren und reinigt genauso gut.
Ein geöltes Parkett sollte immer mit einem Pflegemittel aufgenommen werden.
Hierzu fragen Sie am besten den Hersteller des Parketts, welches Pflegemittel er empfiehlt.
Beim geölten Parkett wird empfohlen, so wenig wie möglich feucht zu reinigen, da immer Öl entfernt wird und das Parkett schnell ausbleicht und empfindlich wird.
Parkettböden immer nebelfeucht wischen. Viel Wasser sollte vermieden werden.
Die dichte Oberfläche des Laminats sorgt für ein pflegeleichtes Putzen. Feucht wischen muss man hier in der Regel nicht öfter als einmal pro Woche. Unter der Woche reicht es, den Boden staubzusaugen und vielleicht partiell feucht zu reinigen.
Wenn ein Parkettboden zu lange und mit zu viel Wasser in Berührung kommt, wird das Holz langsam, aber sicher geschädigt. Hohe Feuchtigkeit lässt den Parkettboden aufquellen und das Öl wird dem Holz langsam entzogen.
Eine nebelfeuchte Reinigung ist daher nur bei stark verschmutzten Böden wöchentlich empfehlenswert.
Grundsätzlich empfehlen wir ein geöltes Parkett nur einmal pro Monat feucht zu reinigen
Für die Reinigung in einem privaten Haushalt reichen meisten vier bis fünf Reinigungsmittel vollkommen aus: Einen sauren Reiniger (Sanitärreiniger) (Essig- oder Zitronenreiniger), einen Alkoholreiniger (Glasreiniger), eine Scheuermilch und einen WC-Reiniger.
Vielleicht noch einen Fettlöser. Aber da genügt ein einfaches Spülmittel.
Im Kühlschrank können schnell Keime entstehen, die man nicht gerne in seinen Lebensmitteln haben möchte. Deswegen solltest du einen Kühlschrank alle vier bis sechs Wochen gründlich reinigen. Anstelle von chemischen Mitteln empfehlen wir auch Essig- oder Zitronenwasser als Hausmittel: Etwa 100 Milliliter Essig mit 200 Milliliter Wasser vermischen.
Schon ist die richtige Lösung parat und es kann den Bakterien an den Kragen gehen.
Einmal wöchentlich sollte der Boden im Bad und die Fliesen gründlich gereinigt werden.
An und in der Toilette sammeln sich schnell Bakterien. Schon deshalb sollten Sie die Toilette jede Woche so gründlich wie möglich putzen. Wird sie von mehreren Personen benutzt, empfiehlt es sich sogar, täglich etwas WC-Reiniger zu verwenden und den WC Ring zu desinfizieren.
Dazu genügt ein starker alkoholhaltiger Fensterreiniger.
Lassen Sie den WC Reiniger über Nacht einwirken und dann können Sie die braunen Ablagerungen normalerweise sehr gut mit einem WC Beseli entfernen.
Falls dies nicht funktioniert, weil zu viele Kalk- und Urinablagerungen im WC sind, lassen Sie einen Spezialisten kommen.
Multi Clean Service ist jederzeit für Sie da.
Das Multi Clean Team ist jederzeit bereit
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